Der Stiftungsrat legt die übergeordneten, längerfristigen Institutionsziele fest und kontrolliert die Zielerreichung. Dazu gehören unter anderem das Leistungsangebot, die Organisationstruktur, die Qualitätssicherung oder die Finanzen.
Die Ombudsstelle vermittelt bei Konflikten zwischen Betreuten und der Institution.